Ordnungsgemäße Bestandsführung

Deutsche Wirtschaftsprüfer haben definiert: Die Bestandsführung ist ordnungsgemäß, wenn bei der letzten Vollinventur die Differenz zwischen Buch- und Istwert weniger als 1 bis 2% des Gesamtwertes betragen hat.

Statistische Voraussetzungen

Das Lager muss mehr als 1.000 Lagerpositionen umfassen.

Lagerabgrenzung

Nicht alle Lagerpositionen sind gut für eine Stichprobeninventur geeignet. So sind Positionen, bei denen es aufgrund physikalischer Randbedingungen (Einfluss von Temperatur oder Feuchtigkeit) zu Abweichungen kommt und Positionen, bei denen z.B. Entnahmebuchungen unterbleiben, ungeeignet.

Es ist erlaubt, die verschiedenen Inventurverfahren zu kombinieren. Mit der Stichprobeninventur sollte die Mehrzahl der Positionen erfasst werden, die verbleibenden wenigen nicht geeigneten Teile können durch eine Vollinventur bestimmt werden.

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