Der §241 HGB fordert für die Stichprobeninventur den Einsatz anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle theoretisch möglichen Stichproben- und Hochrechnungsverfahren für die Inventur gleichermaßen geeignet sind. Oft lassen Bücher zum Thema oder auch Softwareprodukte diesen Bezug zur Praxis der Inventur vermissen.

  • GESTIN-77 geht bewusst nicht den Weg dem Anwender die Qual der Wahl zu überlassen, sondern hat die für eine Inventur (und sonst nichts) besten Methoden ausgewählt und implementiert.
  • GESTIN-77 basiert auf einem Schätzverfahren. Testverfahren sind in der Praxis viel zu risikoreich.
  • GESTIN-77 verfügt über einen automatischen Schichtenbildungsprozess. Dies bedeutet für den Anwender, dass die von GESTIN-77 vorgeschlagene Stichprobe repräsentativ ist und nicht erst durch Nachzählen möglicherweise repräsentativ gemacht werden muss. Anders ausgedrückt: mit GESTIN-77 gibt es nicht die unangenehme Überraschung am Abend eine nicht von vornherein definierte Menge von Positionen nacherfassen zu müssen.
  • GESTIN-77 verwendet die freie Hochrechnung, um negative Einflüsse aus ungenauen Buchmengen auszuschließen.

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